Stellungnahme zur Pressemitteilung: “Gehört Rotmilan zu den großen Verlierern?”

Stellungnahme der Windkraft Schonach zur Pressemitteilung im Schwarzwälder Boten vom 31.07.2018 mit dem Titel “Gehört Rotmilan zu den großen Verlierern?”

Bei einem Windprojekt werden die artenschutzrechtlichen Belange von zahlreichen Experten aus mehreren unabhängigen Behörden (zum Beispiel Untere und Höhere Naturschutzbehörden, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) sowie mehreren unterschiedlichen Gutachterinnen und Gutachtern über etwa zwei Jahre untersucht, bewertet und abgewogen. Es handelt sich dabei um hochkompetente Fachleute, die sich während circa 600 – 800 Stunden lediglich mit dem Natur- und Artenschutz in dem geplanten Windpark beschäftigen und dabei auch sehr viel Zeit im Gelände vor Ort verbringen. Die fachlichen Lücken und Falschaussagen durch den freiberuflichen Biologen im vorangehenden Bericht (Sie finden ihn unter geändertem Titel hier zum Nachlesen) bewegen uns dazu, den Gesamtprozess der arten- und naturschutzrechtlichen Praxis zu beleuchten.

Fachkundige Begutachten und Einhaltung rechtlicher Vorgaben

Ein Hauptaspekt bei der Planung eines Windparks ist das Koordinieren aller natur- und artenschutzrechtlichen Belange zur Findung einer optimalen Abwägung zwischen den Interessen der nachhaltigen Stromerzeugung und der gleichzeitigen Abmilderungen aller Eingriffe in die Umwelt.

Wir können als Planungsbüro mit großem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht die Aufgabe des Bewertens der Eingriffe in die Natur übernehmen. Daher müssen wir diese Aufgabe fachkundigen Gutachterinnen und Gutachtern überlassen, die eine fundierte, kompetente und unabhängige Wissensbasis und langjährige Erfahrungen mit zahlreichen, unterschiedlichen Projekten haben. Die Gutachterinnen und Gutachtern wägen in einem mehrstufigen Prozess ab, inwieweit die geplanten Windenergieanlagen Auswirkungen auf die Natur und speziell die ansässigen Vögel haben und wie wir diese Eingriffe vermeiden oder kompensieren können.

So wenig Eingriffe in die Natur wie möglich

Den Rahmen dieser langwierigen und genauen Arbeit bilden die rechtlichen Anforderungen, die durch alle Schritte der Projektplanung und -realisierung hinweg eingehalten werden. Von Anfang an begleiten und prüfen zahlreiche Behörden den Prozess auf die Einhaltung der Leitlinien und Gesetze, denen Windenergieanlagen und die begleitenden Maßnahmen entsprechen müssen, um die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten. Potenzielle Eingriffe, die zu einem bestimmten Ausmaß trotz dieser Vermeidungsmaßnahmen entstehen, müssen zusätzlich durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Das Ausmaß, die Verortung sowie den Inhalt aller Maßnahmen entscheiden die zuständigen Behörden in Zusammenarbeit mit den Gutachtern. Dieser Prozess gilt im Übrigen nicht nur für Windenergieprojekte, sondern ebenso für jeden anderen Eingriff in die Natur, zum Beispiel beim Siedlungsbau und Verkehrswegebau.

Jahrelange Beobachtungen und Bewertungen

Die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die beim Windpark Falkenhöhe geplant sind, sind das Ergebnis jahrelanger Beobachtungen und Bewertungen der Gutachterinnen und Gutachtern, die anschließend von den zuständigen Behörden auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen und Abteilungen überprüft wurden. Über mehrere Jahre wurden die auf den zu schützenden Naturraum abgestimmten Maßnahmen ausgearbeitet und optimiert. Die nun feststehenden Maßnahmen sind jene, die durch die Behörden als entsprechend unserer Gesetze und Leitlinien befunden wurden. Dabei wurde das Interesse der nachhaltigen Stromversorgung der Bevölkerung, das Interesse des Natur- und Artenschutzes, die Betroffenheit der Anwohner sowie das Interesse des Klimaschutzes miteinander abgewogen. Dass letzteres von sehr großer Bedeutung ist, ist deutlich an der aktuellen enormen Hitze, der Wasserknappheit, den Waldbränden und den einhergehenden, zahlreichen Folgen für Mensch und Natur zu entnehmen. Dem unter anderem durch die fossile Energieerzeugung verursachten Klimawandel fallen deutlich mehr Schätze der Natur zum Opfer, als dem geplanten Windpark auf der Falkenhöhe.