Der Weg ist frei zur Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen für den Windpark Rappeneck. Der Gemeinderat der Stadt Furtwangen hat nun beschlossen den Rückstellungsantrag für die Bearbeitung des Genehmigungsantrags zurückzunehmen. Die Genehmigung eines Windparks erfolgt nach den Vorgaben des Bundesimmissionschutzgesetzes. Die hierfür notwendigen Antragsunterlagen wurden bereits im Oktober 2015 beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis eingereicht. Für den Windpark Rappeneck rechnen wir mit einer Genehmigung im zweiten oder dritten Quartal 2016.
